Starter Package Reisebedingungen

Diese Website wird betrieben von:

BackpackerPack GmbH
Masspforte 2
63762 Grossostheim
Deutschland

Geschäftsführer: Christof Hock
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg
Registernummer: HRB 11312
 

Diese wird nachfolgend als Betreiber, Reiseveranstalter oder BackpackerPack bezeichnet. Nachstehende Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen gelten für alle Kunden von BackpackerPack. BackpackerPack ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den noch gültigen, alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

Mit seiner Buchung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen an, die die gesetzlichen Regelungen ergänzen und das Vertragsverhältnis zwischen BackpackerPack und dem Reisenden näher ausgestalten.

 

1. Angebot

1.1 BackpackerPack bietet Leistungen auf dieser Website (Verweise siehe oben) nur als Reiseveranstalter an, sofern dies entsprechend gekennzeichnet ist (wie z.B. sogenannte Starter Packages). Sollte kein BackpackerPack nicht als Veranstalter des Reiseproduktes angegeben sein, so tritt BackpackerPack lediglich als Reisevermittler auf. Dann gelten die entsprechend getroffenen Vereinbarungen und Vermittlungsbedingungen (z.B. bei der Vermittlung von Flugtickets).

1.2 Für die Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität der Angebote übernimmt BackpackerPack keine Garantie und keine Haftung. Auch die auf der Website angegebenen Preise sind als unverbindliche invitatio ad offerendum zu verstehen. Erst wenn eine verbindliche Buchung zwischen BackpackerPack und dem Kunden zustande gekommen ist, gilt die Reise als gebucht und der Preis als festgelegt. Die verfügbaren Reise-Termine werden zwar regelmäßig und mit großer Sorgfalt aktualisiert, für die tatsächliche Verfügbarkeit der auf der Website ausgeschriebenen oder auf schriftlichem Wege mitgeteilten Termine, bzw. zwischenzeitlichen Aus-, bzw. Weiterverkauf übernimmt BackpackerPack ebenfalls keine Garantie bzw. Haftung. BackpackerPack wird dem Kunden so schnell wie möglich nach Einbuchung über die online Maske bzw. nach Buchung per Email oder auf anderem Wege mitteilen, ob der Termin bestätigt werden kann. Die Angebote auf der Website sind nur als Zusammenfassung der Konditionen zu betrachten. Für die Vollständigkeit und Korrektheit dieser Zusammenfassungen übernimmt BackpackerPack keinerlei Garantie bzw. Haftung.

1.3 Reiseausschreibungen und Reiseunterlagen sind auch in digitaler Form gültig (z.B. Angebote auf Website oder Versand von Unterlagen per Email) und müssen nicht in Druckform ausgehändigt werden.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1 Sämtliche Buchungen (auch Reiseverträge genannt) werden nur auf Grundlage der hier aufgeführten Bedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen telefonisch, mündlich, per Buchungsmaske oder schriftlich (auch per Mail oder Fax) aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden.

2.2 Unverbindliche Anfragen bzw. Nachfragen, die der Kunde an BackpackerPack bezüglich der auf der Website veröffentlichten Starter Packages oder anderen Reisen richtet (z.B. per Email), sind stets unverbindlich für den Kunden und stellen zunächst keine Buchung dar.

2.3 Gibt der Kunde gegenüber BackpackerPack eine Buchung über eine Reise auf (z.B. über die online Buchungs-Maske), ist der Kunde verbindlich an die Buchung gebunden und erklärt sich mit den hier getroffenen Bedingungen einverstanden. Die Zusendung der geforderten Daten zur Buchungsbestätigung, egal ob per Email oder online Buchungsmaske ist für den Kunden immer verbindlich (es sei denn dies wäre im Angebot anders gekennzeichnet). BackpackerPack leitet die Buchung mit allen Kundendaten anschließend an die jeweiligen Leistungsträger bzw. Partner weiter und wird dem Kunden anschließend schnellstmöglich mitteilen, ob der Termin bestätigt werden kann. Nach Bestätigung durch BackpackerPack kann die Buchung nur noch durch Stornierung widerrufen werden. Eine Bestätigung kann zunächst auch kurz und formlos erfolgen (z.B. kurze Nachricht durch BackpackerPack), ist aber bereits dennoch gültig. BackpackerPack wird dem Kunden anschließend möglichst zeitnah eine ausführlichere Reisebestätigung zukommen lassen, falls nötig. Weicht der Inhalt dieser Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung bzw. Informationen auf der Website ab, so liegt ein neues Angebot von BackpackerPack vor, an das BackpackerPack für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt, innerhalb der Bindungsfrist keinen Widerspruch äußert oder die Reise widerspruchslos antritt. Das Angebot gilt dann als konkludent angenommen. Für zwischenzeitlichen Weiter- bzw. Ausverkauf, sowie Irrtum, Falschübermittlung (sofern nicht vorsätzlich geschehen), sowie zwischenzeitliche Änderung der Konditionen, kann BackpackerPack nicht haftbar gemacht werden.

2.4 Antwortet der Kunde auf ein von BackpackerPack zugesandtes Angebot in der darin als Buchungsvorgang beschriebenen Weise, ist diese Antwort als verbindliche Buchung zu verstehen. Buchungen durch den Kunden sind auch ohne Unterschrift gültig. Das Wort "buchen" bzw. Abwandlungen davon müssen nicht explizit fallen, es genügt, wenn aus dem Sachverhalt zu erkennen ist, dass der Kunde die Absicht hatte, das Angebot anzunehmen. Das Ausfüllen der Online-Buchungsmaske ist immer als Buchung zu verstehen, auch wenn im Feld "Anmerkungen" noch evtl. Rückfragen/Wünsche/etc. von Seiten des Kunden eingetragen wurden. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung dafür, dass er seine Daten korrekt übermittelt. Gibt der Kunde Daten wie z.B. Geburtsdatum, Name, Reisepass-Nummer, Nationalität, Ankunftsdatum- und Zeit fehlerhaft an, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich, ist der Kunde selbst für daraus resultierende Schäden, bzw. Änderungsgebühren verantwortlich. Ankunftszeit und –datum sind jeweils zu Ortszeit und Ortsdatum des jeweiligen Ziel-Reiselandes (z.B. australische oder neuseeländische Ortszeit) anzugeben.

2.5 Schickt der Kunde über die online Buchungsmaske eine verbindliche Buchungs-Anfrage ab, gilt die Buchungs-Anfrage für den Kunden als verbindlich. Der Vertrag kommt dann zu Stande, wenn BackpackerPack die Buchungs-Anfrage positiv beantwortet, bzw. nicht zu Stande, wenn BackpackerPack diese ablehnt. Der Kunde ist jedoch an seine Buchungs-Anfrage (sofern sie denn verbindlich war) gebunden. Bei zeitlichen Überschneidungen durch Widerruf durch den Kunden, z.B. während BackpackerPack die Buchung weiter bearbeitet, ist der Kunde trotzdem an seine verbindliche Anfrage gebunden. Dies gilt überdies in jedem Fall, wenn BackpackerPack bereits mit der Bearbeitung der Buchung begonnen hat.

3. Zahlungsbedingungen und Preisgestaltung

3.1 Nach Vertragsabschluss wird bei Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von §651r BGB eine Anzahlung fällig. Die Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

3.2 Die Restzahlung des Reisepreises wird spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt fällig. Es steht dem Kunden jedoch frei, bereits zu einem früheren Zeitpunkt die vollständige Zahlung zu leisten, bzw. direkt nach Buchung den vollen Betrag in einem Zahlungsvorgang zu begleichen.

3.3 Bei Buchungen, die weniger als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

3.4 Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist BackpackerPack nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

3.5 Rechnungssteller für die Reiseleistungen ist BackpackerPack. Zahlungen können per Bank-Überweisung getätigt werden. Die Bezahlung des Kunden erfolgt per Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto von BackpackerPack. Details zur Zahlungsweise und Kontodaten erhält der Kunde per E-Mail oder auf dem Postweg innerhalb weniger Tage nach der Buchung. Sollten durch eine Überweisung auf das Konto von BackpackerPack Gebühren anfallen, sind diese vom Käufer zu tragen (z.B. Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland).

3.6 Für mögliche Kosten/Schäden/Gebühren durch unpünktliche Zahlung bzw. Expresszuschläge ist der Kunde selbst verantwortlich, wenn er den Rechnungsbetrag nicht fristgemäß zahlt.

3.7 Sämtliche Preis- und Gebührenangaben sind (egal ob auf der Website, in Angeboten, innerhalb der Kunden-Kommunikation oder an anderen Stellen), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, immer als Angabe pro Person zu verstehen.

3.8 Sind alle Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Kunden ohne vollständige Zahlung des Reisepreises (maßgeblich ist der vollständige Zahlungseingang des Reisepreises auf dem Konto von BackpackerPack) kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.

3.9 Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

4. Preis- und Leistungsänderungen

4.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und die von BackpackerPack nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. BackpackerPack ist verpflichtet, den Reisekunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnisnahme von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Auf § 651g BGB wird verwiesen.

4.2 Reiseveranstaltern stehen diverse Rechte zu, den vereinbarten Reisepreis nachträglich noch zu erhöhen (z.B. bei gestiegenen Wechselkursen oder höheren Beförderungskosten). BackpackerPack verzichtet jedoch freiwillig auf diese Rechte und wird den vereinbarten Reisepreis nachträglich in keinem Fall ändern. Der Preis, zu dem der Kunde gebucht hat, zählt, auch wenn die Reise noch längere Zeit in der Zukunft liegen sollte. BackpackerPack federt somit sämtliche Preis-Risikofaktoren der in der Reise inkludierten Leistungen für seine Kunden ab und wird Mehrkosten in keinem Fall an seine Kunden weitergeben.

4.3 Ein Preisminderungsrecht des Kunden bei gesunkenen Kosten besteht nicht.

5. Rücktritt durch den Reisekunden (Stornokosten)

5.1 Eine verbindliche Buchung kann nur durch Stornierung widerrufen werden. Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (stornieren). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird ausdrücklich empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück (Stornierung) oder tritt er die Reise nicht an, kann BackpackerPack eine angemessene Entschädigung verlangen. Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung einer Entschädigung nach § 651h Abs. 1 BGB kann BackpackerPack diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung gemäß § 651h Abs. 2 BGB pauschalieren. Die Rücktrittskosten (Stornokosten) betragen pro Reisekunde und Reise:

Bei Rücktritt bis zum einschließlich 90. Tag vor Reiseantritt 20%,
vom 89. bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 30%,
vom 59. bis zum 35. Tag vor Reiseantritt 50%,
vom 34. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 80%,
vom 14. bis zum 5. Tag vor Reiseantritt 85%,
vom 4. Tag vor Reiseantritt bis 24 Stunden vor Reisebeginn 90%

Bei Nichterscheinen zur Reise (no show) ohne vorherige Stornierungsmitteilung (ab 24 Stunden vor Reisebeginn) 95% des vollständigen Reisepreises. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei BackpackerPack. Es gelten jeweils diejenigen Ortszeiten des Landes, in welchem die Reise beginnt. Ist der Startpunkt der Reise z.B. Australien, wird der Zeitpunkt nach australischem Datum und Ortszeit bemessen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, BackpackerPack nachzuweisen, dass BackpackerPack kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

5.3 Es kann leider auch bei folgenden Fällen keine Ausnahme gemacht werden: Verletzung, Unfall, Übelkeit, verspätete/verschobene/verpasste Flüge bzw. andere Anreiseformen, die der Kunde selbst gebucht hat, klimatische/soziale/politische Probleme, persönliche Umstände des Kunden. Auch in diesen (nicht abschließend aufgeführten) Fällen gibt es keine Abweichung von der Stornoregelung.

5.4 Abweichende Stornopauschale: BackpackerPack behält sich insbesondere bei Sonderangeboten, Gruppenreisen oder individuell ausgearbeiteten Reisen vor, abweichende Stornopauschalen zu verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ausländische Leistungsträger oder Unternehmen, welche die Reise durchführen, andere Stornopauschalen ansetzen (die im dortigen Zielland z.B. gültiges Gesetz sind oder vom Leistungsträger vorgegeben werden). Auf solche, von den hier aufgeführten Pauschalierungen, abweichende Stornopauschalen wird BackpackerPack sowohl in der Reiseausschreibung (z.B. in den Reise-FAQ auf der Angebotsseite oder als Mitteilung per Email) bzw. dem erstellten Angebot als auch in der Reisebestätigung deutlich lesbar hinweisen, sollte dies erforderlich sein. Für einige Starter Packages gelten entsprechend Abweichungen, welche in Punkt 17. nachzulesen sind.

5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendunge n und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. BackpackerPack kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle einer Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (Es können Gebühren für Namensänderungen entstehen). Eine Vertragsübertragung ist nicht möglich, wenn Leistungsträger der Reise Bedingungen haben, die einer solchen entgegenstehen und im Land der Leistungsträger gültiges Recht sind.

5.7 Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung ausdrücklich empfohlen. BackpackerPack bietet seinen Kunden die Möglichkeit eine solche Versicherung bei Reiseabschluss abzuschließen. Ebenfalls empfohlen wird der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung, sowie Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit. Nähere Informationen über Versicherungsleistungen solcher Art, einer Rückführungskostenversicherung, usw., sowie über deren Deckungen (z.B. für Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit), erteilen Versicherungen und Versicherungsmakler Auskunft.

6. Umbuchungen und Änderungen durch den Kunden

6.1 Nachträgliche Namensänderungen sind nur möglich, wenn dies die reibungslose Organisation der Reise nicht gefährdet. Entstehen dem Reiseveranstalter durch eventuelle Namensänderungen Kosten (z.B. Neuausstellung von Tickets, Neukauf von Fahrkarten, Änderungsgebühren bei Unterkünften, etc.) hat diese der Kunde zu tragen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er bei Reiseanmeldung/Buchung seinen Namen und weitere Daten exakt so angibt, wie sie in seinem Reisepass genannt werden. Bei Namen ist der vollständige Name inklusive Zweitname(n) anzugeben, sowie er in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses steht.

6.2 Der Kunde kann den Ankunftstermin seiner gebuchten Reise bis 35 Tage vor Ankunft auf einen anderen Termin (mit identischem Reiseprogramm) abändern, sofern es die Verfügbarkeit zulässt. Hierfür fällt eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 80 Euro an. Wird auf einen Termin mit höherem Reisepreis umgebucht, fällt zusätzlich die Preisdifferenz an. Mögliche Preisunterschiede, die sich bei der Umbuchung durch höhere Übernachtungsraten der Unterkünfte ergeben sind ebenfalls zusätzlich an den Kunden weiterzugeben.
 

7. Bestimmungen zu Reiseteilnehmern und Eigenanreise

7.1 Jeder Reiseteilnehmer muss am 1. Tag der Reise mindestens 18 Jahre alt sein. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Zum Zeitpunkt der Buchung muss man sein 18. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben.

7.2 Sollte eine Reise weitere besondere Erfordernisse an den Reisenden stellen, so wird im Reiseangebot ausdrücklich darauf hingewiesen.

7.3 Der Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er zum Zeitpunkt der Reise im Besitz eines gültigen Reisepasses und (falls notwendig) entsprechendem Visum ist. Ebenso ist der Reiseteilnehmer dafür verantwortlich sich um entsprechenden Versicherungsschutz zu kümmern. Für alle Reisen ist in der Regel eine gültige Auslandskrankenversicherung Pflicht. Für Trips, die aufgrund fehlender Dokumente oder Verweigerung der Einreise im Zielland nicht wahrgenommen werden können, gibt es keine Erstattung. Jeder Teilnehmer sollte im Besitz eines für das jeweilige Reiseland gültigen Working Holiday Visums sein (auch um alle Bestandteile des Paketes vollumfänglich und sinnvoll nutzen zu können).

7.4 Wird eine Reise ohne inkludierte Anreiseleistungen (z.B. Flug) gebucht, so gilt der Kunde als „Selbstanreiser“.

7.5 Der Reiseteilnehmer ist für die Planung seiner Anreise selbst verantwortlich (z.B. per Flug). Für Trips die aufgrund von nicht korrekt geplanter Anreise, Verspätung der Airline, Ausfall eines Fluges, etc. nicht wahrgenommen werden können, bzw. verpasst werden, gibt es keine Erstattung. Der Reiseteilnehmer übernimmt selbst die Verantwortung dafür, rechtzeitig zum Beginn der Reise am genannten Treffpunkt zu sein.

7.6 Da es sich um Gruppenreisen handelt, sollte sich jeder Reiseteilnehmer bewusst sein, sich entsprechend zu verhalten. Den Anweisungen des Tour Guides ist Folge zu leisten. Sollte sich ein Teilnehmer nicht an die Regeln halten bzw. durch sein Verhalten andere Teilnehmer belästigen, behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor den Teilnehmer vom weiteren Reiseverlauf auszuschließen. Insbesondere dann, wenn durch sein Verhalten Gesetze des jeweiligen Landes missachtet oder verletzt werden. In diesem Fall ist keine Erstattung für die nicht genutzten Reisebestandteile vorgesehen.

7.7 Personen mit eingeschränkter Mobilität: Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die meisten unserer Reisen leider nicht geeignet (siehe entsprechende Kennzeichnungen in den Reisebeschreibungen). Reisen, die für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind, werden ebenfalls entsprechend gekennzeichnet. Unter einer „Person mit eingeschränkter Mobilität“ wird Folgendes verstanden: „Jede Person, deren Beweglichkeit bei der Benutzung eines Transport- oder Verkehrsmittels aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorisch oder motorisch, ständig oder nur vorrübergehend) oder jeder sonstigen Behinderung oder eines intellektuellen Defizits oder jeder sonstigen Ursache einer Behinderung oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Situation eine besondere Aufmerksamkeit sowie eine Anpassung der für alle Reiseteilnehmer bereitgestellten Dienste an deren spezielle Bedürfnissen erfordert. Bei Unsicherheiten/Fragen kann vor der Buchung jederzeit mit dem BackpackerPack-Team Rücksprache gehalten werden und eine umfassende Beratung stattfinden.
 

8. Datenschutz

8.1 BackpackerPack wird grundsätzlich die Daten aller Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten schützen und sich somit an geltendes Recht, insbesondere im Rahmen der Datenschutzvorschriften halten. Es werden keine personenbezogenen Daten an unbefugte Dritte weitergegeben. Dies trifft nur dann nicht zu, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss ausdrücklich eingewilligt hat, dass er mit der Weitergabe seiner Daten an Dritte einverstanden sei. Außerdem wird BackpackerPack die Kundendaten ausschließlich an Partner und Leistungsträger weiterleiten die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise stehen, bzw. die zum ordentlichen Ablauf der Reise involviert sind und nicht an unbefugte Dritte weiterleiten und sich somit an gültiges Recht halten. BackpackerPack kann Daten seiner Kunden, insbesondere den Namen und das Alter, die er aus Anfragen zu den angebotenen Reisen (verbindlich oder unverbindlich) übermittelt bekommt, an seine Leistungsträger weitergeben, sofern diese für Anfragen (auch unverbindliche) bzw. im Buchungsprozess gegenüber dem Leistungsträger erforderlich sind. BackpackerPack kann Foto- und Videoaufnahmen (auf denen auch die Reiseteilnehmer zu sehen sind) während der Reise erstellen bzw. erstellen lassen und diese zu Marketingzwecken verwenden. Mit Buchung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass BackpackerPack diese Foto- oder Videoaufnahmen zeitlich und geographisch unbeschränkt, lizenzfrei und unwiderruflich für Werbezwecke nutzen kann.

8.2 BackpackerPack überlassene personenbezogene Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Soweit für BackpackerPack nicht erkennbar ist, dass der Kunde zukünftig keine schriftlichen Informationen über aktuelle Angebote, Tipps, Änderungen, etc. wünscht, möchte BackpackerPack auch weiter unter Nutzung der dafür notwendigen Daten informieren. Über die weiter unten bezeichnete Adresse von BackpackerPack kann der Kunde jederzeit mitteilen, dass er die Zusendung weiterer Informationen nicht wünscht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Einholung von Zustimmungen zur Datenverarbeitung bleiben unberührt.

8.3 Im gesonderten Bereich „Datenschutz“ auf der Website von BackpackerPack (jederzeit abrufbar unter Datenschutzbestimmungen: https://www.backpackerpack.de/datenschutz/) finden sich weitere, tiefergehende Informationen zum Thema Datenschutz v.a. bzgl. der Nutzung der Website von BackpackerPack. Mit der Einverständniserklärung über diese Reisebedingungen bestätigt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis mit den im gesonderten Bereich aufgeführten Bedingungen.

8.4 BackpackerPack kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche die Nutzer selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden. Für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Daten durch Dritte (z. B. durch einen unbefugten Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank) haftet BackpackerPack nicht.

9. Haftung

9.1 Für etwaige Schäden, egal ob körperlicher, finanzieller oder anderer Art, die durch/nach oder während der Reise, oder das Befolgen von Tipps oder anderem Verhalten, das aufgrund von Informationen oder Auskünften durch BackpackerPack oder der verbundenen Leistungsträger resultiert, entstehen, übernimmt BackpackerPack grundsätzlich keine Haftung. BackpackerPack übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angebote und kann in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden durch falsche Informationen entstanden sind.

9.2 Die vertragliche Haftung von BackpackerPack für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wird. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Programmteilnahme.

9.3 Die deliktische Haftung von BackpackerPack für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf 1800,- Euro beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisekunde und Reise. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.4 Es gibt viele Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen, wie z.B. Wetter, Streiks, Naturkatastrophen, politische Unruhen, usw. BackpackerPack und die Leistungsträger vor Ort werden ihr Bestes tun die Reisen immer so wie geplant durchzuführen. Es kann jedoch aufgrund eben genannter und anderer Gründe in seltenen Fällen zu Abweichungen kommen. Sollte die Sicherheit der Teilnehmer nicht gewährleistet sein (z.B. wegen Unruhen) oder die Reise schlichtweg nicht mehr möglich sein (z.B. wegen Naturkatastrophen) wird versucht eine alternative Tour anzubieten. Im schlimmsten Fall fällt die Reise aus. Ansprüche aufgrund gebuchter Flüge oder Schadensersatz können dann nicht geltend gemacht werden.

9.5 Die angebotenen Reisen haben teilweise Abenteuer-Charakter, enthalten Aktivitäten mit körperlicher Anstrengung und führen teilweise in Länder oder Regionen mit teilweise politischen und kulturellen Unterschieden und deren Lebens- und Sicherheitsstandards nicht mit europäischen Standards zu vergleichen sind. Der Reiseteilnehmer ist sich daher bewusst, dass das Leben und auch Bereisen solcher Länder und Regionen mit einem erhöhten Grundrisiko verbunden ist als ein Aufenthalt zu Hause. BackpackerPack haftet nicht für Verletzungen, Tod, Verlust oder Unfälle des Reiseteilnehmers.

9.6 Von den örtlichen Reiseguides in eigener Organisation oder von anderen Personen/Reiseteilnehmern in eigener Organisation oder von den Betreibern inkludierter Unterkünfte bzw. deren Mitarbeitern in eigener Organisation, im Reiseland angebotene oder selbst vom Kunden vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwägen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und BackpackerPack. Für solche Leistungen und alle anderen Aktivitäten, die nicht in der Reisebestätigung genannt werden, übernimmt BackpackerPack keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die BackpackerPack auf der Website bzw. Produktinformationen als sehenswert oder empfehlenswert vorschlägt. Ebenso haftet BackpackerPack nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen in der Reise inkludiert sind (z.B. Ausflüge, kulturelle Besuche, Aktivitäten, usw.).

9.7 Ein Schadensersatzanspruch gegen BackpackerPack ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p BGB wird verwiesen. Bei Ansprüchen des Reisekunden kann sich eine Anrechnung gemäß § 651p III BGB ergeben (z.B. kann ggf. bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung die Ausgleichszahlung einer Fluggesellschaft aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) auf den Anspruch des Reisekunden gegen BackpackerPack aufgrund desselben Ereignisses angerechnet werden)

9.8 Für Reisebeschreibungen und Informationen aller Art auf externen/dritten Websites (z.B. von Partnerwebsites, Reisebüros, Vermittlern oder Affiliate-Partnern übernimmt BackpackerPack keine Haftung).
 

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde verbindlich gebuchte, einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus von ihm zu vertretenden oder ihm zuzurechnenden Gründen, insbesondere im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Teilnahme und Rückreise oder lediglich teilweisen Teilnahme an der Reise, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf volle oder anteilige Erstattung des Programmpreises. BackpackerPack wird sich in diesem Fall um Erstattung der den Leistungsträgern ersparten Aufwendungen durch diese bemühen, es sei denn, es handelt sich um völlig unerhebliche Leistungen oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen stehen einer Erstattung entgegen. Eine weitergehende Erstattung in diesem Fall ist ausgeschlossen.
 

11. Rücktritt und Kündigung durch BackpackerPack (einschließlich Höhere Gewalt und Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen)

BackpackerPack kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

11.1 Kündigung aus wichtigem Grund: BackpackerPack kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Reiseguides oder örtliche Vertreter von BackpackerPack sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reisende z.B. den vorher bekannt gegebenen, besonderen Reiseanforderungen nicht genügt.

11.2 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen: Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Reiseguides sind bevollmächtigt, Abmahnungen oder Kündigungen auszusprechen. Im Falle dieser Kündigung behält BackpackerPack grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Eine derartige Kündigung kommt insbesondere bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen in Betracht, wie z.B. bei einem Verstoß gegen die im jeweiligen Land gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Alkohol, Drogen und das Führen von Kfz oder vergleichbar ähnlichen Verstößen. Besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen des Teilnehmers können die Kündigung unter Abwägung der beidseitigen Interessen auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.

11.3 Mindestteilnehmerzahl: Reiseveranstalter haben die Möglichkeit bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl die Reise abzusagen. Mindestteilnehmerzahlen sind bei BackpackerPack jedoch nicht üblich und BackpackerPack verzichtet bei seinen Reisen freiwillig auf dieses Recht.

11.4 Höhere Gewalt: BackpackerPack wird den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Reisenden die Kündigung gestattet. BackpackerPack kann keine Entschädigung verlangen, wenn ein Rücktritt vom Reisevertrag erfolgt, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Auf § 651h III BGB wird verwiesen. Ein Entschädigungsanspruch für vom Kunden getätigte Aufwendungen (z.B. Anreise) ist nicht vorgesehen.
 

12. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Abhilfe, Minderung, rechtzeitiges Erscheinen und andere Obliegenheiten des Kunden

12.1 Schadensminderungspflicht und Mängelanzeige: Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Reiseguide am Urlaubsort oder BackpackerPack zur Kenntnis zu geben. Ist ein Reiseguide am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter selbst zur Kenntnis zu geben.

12.2 Abhilfe: Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber dem Reiseguide am Urlaubsort oder BackpackerPack angezeigt werden. BackpackerPack kann u.a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseguide ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Örtliche Vertreter von BackpackerPack oder Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht ermächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen BackpackerPack anzuerkennen.

12.3 Reiseunterlagen: Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Reise-Voucher, etc.) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

12.4 Minderung: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

12.5 Kündigung: Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn BackpackerPack keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von BackpackerPack verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse, des Reisekunden gerechtfertigt ist. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

12.6 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen (gilt auch für Inlandsflüge) empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung bzw. wenn eine solche nicht vorhanden und vertraglich geschuldet ist, innerhalb 4 Wochen dem Reiseveranstalter anzuzeigen.

12.7 Rechtzeitiges Erscheinen: Jeder Reisende ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort, am Gruppentreffpunkt bzw. Abreise- oder Ankunfts-Flughafen selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Zubringer-Flügen oder Eigenanreise. An Flughäfen ist mindestens eine Stunde für die Sicherheitskontrolle und Schalter-Check-In einzuplanen, d. h. es wird dem Reisenden empfohlen, bei internationalen Flügen mindestens drei Stunden vor Abflugzeit am Flughafen einzutreffen und bei der eigenen Buchung von Flügen eine solche Umsteigezeit einzuplanen. Bei der Landung (betrifft Treffpunkt bzw. Abholung am Flughafen) ist ebenfalls mindestens eine Stunde für Einreise- und Zollformalitäten einzuplanen. Bei der Buchung von Rail&Fly-Tickets hat der Kunde ebenfalls die Mitwirkungspflicht, bei allen nationalen und internationalen Flügen sicherzustellen, dass er eine Bahnanfahrt auswählt, die ihm erlaubt, mindestens drei Stunden vor Abflug seines Fluges am Flughafen einzutreffen, so dass er rechtzeitig am Check-In-Schalter sowie am Gate seines Fluges erscheinen und den Flug antreten kann.
 

13. Versicherungen des Kunden

Bei sämtlichen Reisen mit BackpackerPack ist der Kunde verpflichtet, zu seinem eigenen Schutz über eine Auslandskrankenversicherung mit einer Rücktransportgarantie zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit zu verfügen bzw. diese vor Reiseantritt rechtzeitig abzuschließen. BackpackerPack vermittelt dem Kunden auf Wunsch für seine Reise entsprechende Versicherungsprodukte. Es wird zusätzlich ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung empfohlen, welche aber nicht zwingend nötig ist. Die Übernahme der Kosten einer Heilbehandlung während der Reisedauer obliegt dem Teilnehmer.
 

14. Anmeldung von Ansprüchen (Fristen), Verjährung und Abtretungsverbot

14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind gegenüber dem Reiseveranstalter unter dessen unten genannten Anschrift geltend zu machen. Diese Ansprüche verjähren nach 2 Jahren und beginnen mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. Eine Anspruchsanmeldung oder die Einreichung der Anmeldung beim Reisevermittler (Reisebüro) genügt für die Einhaltung der Verjährungs-Frist nicht. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.

14.2 Ansprüche des Reisekunden aus dem Reisevertragsrecht verjähren gemäß §651j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen von Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden. Nach Ablauf des jeweiligen Verjährungszeitraums kann der Reisekunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

14.3 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen BackpackerPack ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.
 

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1 BackpackerPack verpflichtet sich, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

15.2 Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist BackpackerPack in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren.

15.3 Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.

15.4 BackpackerPack haftet in keinem Fall für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch nicht wenn der Kunde BackpackerPack mit der vollständigen Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BackpackerPack die Verzögerung zu vertreten hat.

15.5 Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von BackpackerPack bedingt sind.
 

16. Informationspflichten über Fluggesellschaften

Als Reiseveranstalter ist BackpackerPack gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss BackpackerPack diejenigen Fluggesellschaften nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststehen. Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss BackpackerPack den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm einsehbar oder auf Anfrage bei BackpackerPack erhältlich.
 

17. Abweichende Umbuchungs- und Stornobedingungen für einzelne Produkte:

Aufgrund besonderer Umstände gelten für manche, einzelne Produkte, andere Umbuchungs- bzw. Stornoregelungen als die unter den Punkten 5. und 6. beschriebenen allgemeinen Regelungen.

17.1 Abweichende Regelungen für „Work&Travel Starter Packages in Australien“: für „Work&Travel Starter Packages in Australien“ deren Verkaufspreis unter 500 Euro liegt betragen die Stornokosten: 2 00 Euro bei Stornierung bis 20 Tage vor Ankunft. Liegen zwischen Stornierung und Ankunft weniger als 20 Tage, bzw. erscheint der Kunde gar nicht und nimmt die Leistungen nicht in Anspruch, beträgt die Stornogebühr 100%. Der Kunde kann den Ankunftstermin bis 20 Tage vor Ankunft auf einen anderen Termin abändern. Hierfür fällt jedoch eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 80 Euro an. Für Starter Packages in Australien deren Verkaufspreis gleich 500 Euro beträgt oder darüber liegt, betragen die Stornokosten: 200 Euro bei Stornierung bis 35 Tage vor Ankunft. Liegen zwischen Stornierung und Ankunft weniger als 35 Tage, bzw. erscheint der Kunde gar nicht und nimmt die Leistungen nicht in Anspruch, beträgt die Stornogebühr 100%. Der Kunde kann den Ankunftstermin bis 35 Tage vor Ankunft auf einen anderen Termin abändern. Hierfür fällt jedoch eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 80 Euro an.

17.2 Abweichende Regelungen für „Work&Travel Starter Packages in Neuseeland“: für „Work&Travel Starter Packages in Neuseeland“ betragen die Stornokosten jeweils 150 Euro bei Stornierung bis 14 Tage vor Ankunft. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Ankunft 200 Euro. Liegen zwischen Stornierung und Ankunft weniger als 7 Tage, bzw. erscheint der Kunde gar nicht und nimmt die Leistungen nicht in Anspruch , beträgt die Stornogebühr 100%. Der Kunde kann den Ankunftstermin bis 7 Tage vor Ankunft auf einen anderen Termin abändern. Hierfür fällt jedoch eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 80 Euro an.

17.3 Abweichende Regelungen für „Work&Travel Starter Packages in Kanada“: für „Work&Travel Starter Packages in Kanada“ betragen die Stornokosten jeweils 150 Euro bei Stornierung bis 14 Tage vor Ankunft. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Ankunft 200 Euro. Liegen zwischen Stornierung und Ankunft weniger als 7 Tage, bzw. erscheint der Kunde gar nicht und nimmt die Leistungen nicht in Anspruch, beträgt die Stornogebühr 100%. Der Kunde kann den Ankunftstermin bis 7 Tage vor Ankunft auf einen anderen Termin abändern. Hierfür fällt jedoch eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 80 Euro an.
 

18. Abweichende Regelungen für lediglich vermittelte Leistungen

18.1 Die hier aufgeführten AGB und Reisebedingungen gelten ausschließlich für von BackpackerPack selbst veranstaltete Reisen.

18.2 Bei Einzel-Leistungen und kompletten Reisen (z.B. Reisen eines anderen Reiseveranstalters), die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder Reisen fremder Veranstalter, die mit entsprechendem Hinweis versehen sind und damit als Reisen eines Fremdveranstalters deklariert sind, tritt BackpackerPack lediglich als Vermittler auf. Bei diesen Leistungen bzw. Reisen gelten ausdrücklich die Geschäfts- bzw. Reisebedingungen des jeweiligen fremden Vertragspartners. Diese werden dem Kunden bei Vertragsschluss vorgelegt bzw. vollständig übermittelt. BackpackerPack übernimmt dann lediglich eine vermittelnde Rolle. Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Kenntniserlangung der Bedingungen durch den Kunden ist v.a. der Reiseveranstalter verantwortlich. BackpackerPack wird jedoch stets nach bestem Wissen und guter Absicht dafür sorgen, dem Kunden alle nötigen Bedingungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

18.3 Bei nur Flug-Leistungen tritt BackpackerPack ebenfalls nicht als Reiseveranstalter auf, sondern als Vermittler für ein Partnerreisebüro, welches die Abwicklung der Flugtickets übernimmt. Es gelten die AGB und Reisebedingungen des Partnerreisebüros.

18.4 BackpackerPack kann im Falle einer Reisevermittlung als Rechnungssteller auftreten um für den Reiseveranstalter den Reisepreis in Rechnung zu stellen.

18.5 Tritt BackpackerPack lediglich als Vermittler auf, so übernimmt BackpackerPack in keinem Fall Veranstalterhaftung und keine weiteren Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Reiseveranstalters, sondern lediglich solche eines Reisevermittlers. Werden einem Angebot zur Reisevermittlung gesonderte Bedingungen beigefügt, so haben diese beigefügten Bedingungen Vorrang.
 

19. Rechtswahl und Gerichtsstand

19.1 Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und BackpackerPack findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen BackpackerPack im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

19.2 Der Gerichtsstand von BackpackerPack ist der Firmensitz in Grossostheim.

19.3 Für Klagen von BackpackerPack gegen den Reisekunden, sofern es sich um Vollkaufleute handelt oder um Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz von BackpackerPack maßgebend. BackpackerPack ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

19.4 Die hier unter „Rechtswahl und Gerichtsstand“ genannten Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisekunden und BackpackerPack anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen AGB und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

19.5 BackpackerPack ist nicht verpflichtet an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Desweiteren nimmt BackpackerPack auch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
 

20. Sonstiges

20.1 Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus einem über die Buchung zu Stande gekommenen Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Kaufpreisansprüchen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

20.2 Für geführte Backpacking Trips (wie angeboten auf trips.backpackerpack.de) gelten gesonderte Reisebedingungen, welche ausschließlich auf der Trip Seite nachzulesen sind. Diese sind erreichbar unter: https://trips.backpackerpack.de/agb/
 

21. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist die BackpackerPack GmbH:

BackpackerPack GmbH
Masspforte 2, 63762 Grossostheim, Deutschland
Email: info@backpackerpack.de
Geschäftsführer: Christof Hock
Registergericht AG Aschaffenburg, Registernummer HRB 11312

Stand: 01.07.2018