Work&Travel Visum Kanada

Alles was Du zum Thema Working Holiday Visum in Kanada wissen musst, findest Du nun in den nachfolgenden Infos.

Welche verschiedenen Visa gibt es in Kanada?

Für jeden Aufenthalt in Kanada, egal welcher Art und zu welchem Zweck, benötigt man immer einen gültigen Reisepass und in vielen Fällen auch ein vorher zu beantragendes Visum. Welches Visum man benötigt hängt ganz von der Planung, der Aufenthaltsdauer und des Zwecks ab. Da sich die nachstehenden Bestimmungen von Zeit zu Zeit ändern können, solltest Du dich, nur um ganz sicher zu gehen, auch auf der offiziellen Website der kanadischen Einwanderungsbehörde informieren (http://www.cic.gc.ca/).  Wir sind jedoch bemüht, diese Informationen stets so aktuell wie möglich zu halten. Folgende Visa stehen im Moment zur Auswahl:

Visitor Visum – kanadisches eTA

Dieses Visum eignet sich für Alle, die sich maximal 6 Monate (180 Tage) in Kanada aufhalten wollen. Hiermit können z.B. Freunde oder Verwandte besucht werden oder einfach nur Urlaub gemacht werden. Erlaubt ist auch jede Form von Freiwilligenarbeit, solange man keine Gegenleistungen in Geld dafür erhält (Arbeit gegen Kost und Logis ist erlaubt, z.B. beim Wwoofing). Jede Arbeit die eine Bezahlung mit sich bringt ist jedoch grundsätzlich im Rahmen des Visitor Visums ausgeschlossen und ausdrücklich verboten. 

Normalerweise kostet das Visitor Visum 100 CA$ und muss vorab bei der zuständigen kanadischen Visabehörde im Heimatland beantragt werden. Dies gilt jedoch nicht für deutsche Staatsbürger! Und auch nicht für dutzende andere Nationen (inkl. der meisten europäischen Länder, wie z.B. auch Österreich, Schweiz, Belgien, Niederlande und Luxemburg.) Staatsbürger dieser Länder können seit 15. März 2016 mit einem sogenannten eTA (= electronic Travel Authorization) einreisen. Diese muss ebenfalls vor Abreise online beantragt werden, kostet jedoch nur 7CA$ und gilt für maximal 5 Jahre. Einmal beantragt kann man also in einem 5 Jahreszeitraum mehrmals nach Kanada reisen, für maximal 6 Monate pro Aufenthalt.

Achtung: Vor dem 15. März 2016 war dies noch anders! Man brauchte als Deutscher überhaupt nichts zu beantragen, sondern flog einfach los. Wenn dir also Bekannte/Freunde, die schon mal in Kanada waren etwas anderes erzählen, sei bitte vorsichtig, denn seit 2016 benötigen auch Deutsche für jede Art von Reisen nach Kanada das vorher beantragte eTA, auch für „übers Wochenende zum Skifahren nach Kanada“ ;)

Zusammengefasst:
Wer also als Deutscher, Österreicher, Schweizer, usw. bis maximal 6 Monate nach Kanada reisen möchte (ohne dort zu arbeiten), beantragt vor Abflug online ein eTA, steigt ins Flugzeug und erhält vor Ort einen Stempel in den Reisepass. 

Die Beantragung des eTA kannst Du in wenigen Minuten hier auf der offiziellen kanadischen Seite erledigen:
https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/eta/apply-passport-information.html

Bedingungen für die Einreise mit einem eTA

Es müssen lediglich ein paar wenige Bedingungen bei deiner Einreise erfüllt sein. 

Man:

  • muss einen gültigen Reisepass vorzeigen können
  • darf keine akuten, schwerwiegenden Krankheiten haben
  • muss darlegen können, dass man genügend Geld für die Reise dabei hat (wie der Nachweis der finanziellen Mittel genau funktioniert ist weiter unten auf dieser Seite nochmal ausführlich erklärt.)
  • muss eine gültige Kreditkarte besitzen (falls Du noch keine hast, bitte rechtzeitig vorher beantragen, z.B. diese)
  • muss eine gültige Emailadresse besitzen
  • muss ohne schwerwiegende kriminelle Vergangenheit sein
  • muss dem Grenzbeamten belegen können, dass man sich die Rückreise in sein Heimatland leisten kann, z.B. mit finanziellen Mitteln, durch den Besitz eines Rückflugtickets, oder am besten mit unserem Kanada Open Return Ticket

 

Tipp: Wer länger als 6 Monate als Visitor bleiben möchte, kann seine Aufenthaltsgenehmigung bis spätestens 30 Tage vor Ablauf seiner 6 Monate unter Umständen vor Ort nochmal verlängern.

Mehr Infos dazu auf der Regierungswebsite:
https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/extend-stay.html

 

 

Die 3 IEC Pools

IEC steht für „International Experience Canada“ und ist der Rahmen für Alle, die bis zu einem Jahr in Kanada leben und arbeiten wollen. Anders als z.B. in Australien oder Neuseeland unterscheiden die Kanadier hierbei nochmal in 3 weitere Kategorien: Young Professionals, International Coop und Working Holiday. Die Kategorie „Working Holiday” ist dabei für die meisten und wahrscheinlich auch für dich die richtige Kategorie, denn das ist das eigentliche „Work&Travel“, wie man es kennt. Trotzdem bieten die anderen beiden Optionen eine gute Alternative (z.B. für Schweizer), daher werden diese in den nächsten beiden Abschnitten auch genauer vorgestellt. 

Young Professionals

Die Kategorie „Young Professionals“ ist grundsätzlich für jeden offen, aber insbesondere für Studenten und hier wiederum insbesondere für Akademiker, also Personen mit bereits abgeschlossenem Studium.

Ganz wichtig bei dieser Kategorie ist, dass Du bereits vor Ausreise einen unterschriebenen Arbeitsvertrag aus Kanada oder zumindest eine schriftliche Bestätigung eines kanadischen Arbeitgebers vorzeigen kannst, aus der klar hervorgeht, dass ein fest zugesicherter Arbeitsplatz auf dich in Kanada wartet und dass dieser zu deinem Ausbildungsbereich passt (z.B. Forschungsstelle für Biologie-Studenten).

Achtung: es ist nicht möglich nach der Zusage durch die Visa-Vergabestelle den Arbeitgeber nochmal zu ändern. Man muss sich also vorher bereits genau überlegen wo man arbeiten möchte, dann alles dort festmachen und später auch bei exakt diesem Unternehmen seine Stelle antreten. Ein Wechsel nach Erhalt der Zusage oder gar ein spontaner Wechsel vor Ort ist nicht möglich.

Diese Kategorie macht für Work&Travel also nur Sinn, wenn Du bei einem bestimmten Arbeitgeber arbeiten möchtest und diesen jetzt auch schon kennst. Da die Chancen ein Visum zu bekommen in dieser Kategorie viel höher sind, macht es v.a. in diesem speziellen Fall Sinn sich in dieser Kategorie zu bewerben, ansonsten eher nicht.

International Coop

Die Kategorie „International Coop“ ist für Personen konzipiert, die ein Praktikum in Kanada absolvieren wollen.

Voraussetzung ist jedoch, dass man eingeschriebener Student ist und das Praktikum im Rahmen seines Studiums absolviert (z.B. 1 Semester Pflichtpraktikum) oder sich zumindest in einem Ausbildungsverhältnis befindet und das Praktikum im Rahmen seiner Ausbildung machen möchte.

Es darf auch nicht irgendeine Praktikumsstelle sein, sondern das Praktikum muss zu deiner fachlichen Ausbildung bzw. deinem Studiengang passen. Du kannst also als Biologie Student z.B. kein Praktikum in einem Skihotel machen. Außerdem muss auch hier vor Abreise bereits eine schriftliche Bestätigung oder Vertrag vorzeigbar sein, dass deine Praktikumsstelle in Kanada bereits in trockenen Tüchern ist. Nachdem Du deine Zusage durch die kanadischen Behörden erhalten hast, ist auch hier kein Wechsel mehr auf eine andere Praktikums-Stelle möglich, sondern Du musst exakt die Stelle antreten, mit der Du dich beworben hast.

Working Holiday Visum (=WHV)

Die beiden vorangehenden Kategorien können etwas ernüchternd sein, da sie wie Du schon gemerkt hast, sehr streng und eng gefasst sind. Zum Glück gibt es aber noch die Kategorie „Working Holiday“ (=Working Holiday Visum, kurz „WHV“ genannt) und diese ist ja auch die eigentliche Hauptkategorie für alle, die das „richtige“ Work&Travel machen wollen, also bei mehreren verschiedenen Arbeitgebern tätig sein, öfter und spontan den Ort wechseln und zwischendurch auch einfach nur Reisen ohne zu arbeiten, und das alles bis maximal 12 Monate lang. Genau hierfür ist die Kategorie Working Holiday gedacht und somit auch die mit Abstand beliebteste und gefragteste Kategorie. Wahrscheinlich auch für dich :)

Außer deutschen Staatsbürgern ist dieses Visum auch Staatsbürgern aus Österreich, Großbritannien, den Niederlanden, Japan, Korea, Irland, Dänemark, Norwegen, Schweden, Italien, Taiwan, Frankreich, Belgien, Hong Kong, Estland und noch einigen weiteren Ländern zugänglich. Für Schweizer ist ein Working Holiday derzeit aber leider nicht möglich. Was Du als Staatsbürger aus der Schweiz für Alternativen hast, erfährst Du weiter unten im Kapitel „Work&Travel Kanada für Schweizer“.

Das Working Holiday Visum ist in jedem Fall auf 12 Monate begrenzt, danach ist definitiv Schluss mit arbeiten und reisen. 

Tipp: Wer trotzdem noch länger in Kanada verweilen möchte kann als normaler Tourist noch länger bleiben oder kann später, zum Beispiel im nächsten Jahr, noch ein zweites Mal ein Visum aus dem IEC Programm beantragen, solange es nicht wieder die gleiche Kategorie ist. Wer also z.B. schon ein Working Holiday Visum hatte, kann fürs zweite (und zugleich letzte) Mal noch aus den Kategorien „Young Professionals“ oder „International Coop“ wählen.

Für alle bisher genannten Visa-Typen gilt: Die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer sollte auf keinen Fall ohne vorherige Absprache mit den Behörden überschritten werden, da man sich ansonsten strafbar macht und auch Geldbußen fällig werden können.

Wie du das Working Holiday Visum genau beantragst, erfährst du in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung.

Bedingungen für die Erteilung des kanadischen Working Holiday Visum

Um ein WHV für Kanada zu bekommen, muss man folgende Bedingungen erfüllen:

  • man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (oder Staatsbürger eines der anderen, weiter oben aufgeführten, Teilnehmerländer sein, z.B. Österreich) 
  • seinen Hauptwohnsitz in Deutschland (oder einem anderen der Teilnehmerländer) haben
  • man muss zwischen 18 und 35 Jahre alt sein
  • man muss über ausreichend finanzielle Mittel als Startkapital (zur Zeit 2.500 kanadische Dollar) verfügen und dies auch bei der Einreise vorweisen können (wie das funktioniert erklären wir im nächsten Abschnitt weiter unten)
  • bei Einreise eine gültige Versicherungspolice für die geplante Aufenthaltsdauer vorweisen können. Eine passende Versicherung, die alle besonderen kanadischen Auflagen erfüllt kannst Du über uns abschließen: Work&Travel Kanada Spezial-Versicherung  (kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich genutzt werden!)
  • man muss ausreichend finanzielle Mittel für den Rückflug oder direkt ein fest gebuchtes Rückflugticket vorlegen können (oder besser: unser spezielles Open Return Ticket)
  • man muss sich zu dem Zeitpunkt der Visumsbeantragung außerhalb Kanadas befinden (empfohlen) oder wenn man sich bereits im Land befindet, im Besitz eines gültigen, anderen Visums sein
  • man muss einen gültigen Reisepass besitzen (dieser muss bei der Einreise min. noch 1 Monat über die geplante Aufenthaltsdauer in Kanada hinaus gültig sein)
  • man muss gesund sein (im medizinischen Frageteil des WHV werden hierzu einige Fragen gestellt, die wahrheitsgemäß beantwortet werden sollten) 
  • evtl. wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt (nähere Infos hierzu direkt im folgenden Kapitel Gesundheitszeugnis Kanada)
  • man darf noch nie ein WHV für Kanada beantragt haben 
  • man darf keine von sich abhängigen Kinder mitbringen
  • man darf keine kriminelle Vergangenheit haben (Vorsicht: auch „kleine“ Delikte wie z.B. Vorstrafe wegen Trunkenheit am Steuer, sind Ausschlussgründe)
  • man muss ein übersetztes, polizeiliches Führungszeugnis griffbereit haben (nicht älter als 3 Monate)
  • man darf das WHV nur für sich selbst beantragen
  • man muss während der Visum-Beantragung seine Fingerabdrücke in einem VAC-Centre abgeben (Erklärung folgt später)

Wer einen dieser Punkte nicht erfüllt, wird in der Regel auch kein WHV erhalten. 

Achtung: Alle Dokumente (z.B. das polizeiliche Führungszeugnis) müssen auf Englisch oder Französisch sein. Lasse deutsche Dokumente daher übersetzen und halte dann sowohl die originale, deutsche Version bereit + die Übersetzung + eine Erklärung des Übersetzers, auf welcher er in 1-2 Sätzen versichert, dass das Dokument richtig übersetzt wurde (mit Unterschrift und Angaben des Übersetzers). Die deutschen Führungszeugnisse mussten bis 2019 noch einzeln übersetzt werden, dies ist jedoch nun weggefallen, da alle Führungszeugnisse ab sofort zweisprachig ausgestellt sind. Dein Führungszeugnis muss also NICHT mehr übersetzt werden, du kannst es beim Visumantrag 1:1 einscannen und hochladen.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Für Alle, die Kanada mit einem Working Holiday Visum besuchen, ist eine Auslandskrankenversicherung per Gesetz vorgeschrieben. Diese wird bei der Einreise nach Kanada auch genauestens kontrolliert, Du musst also eine ausgedruckte Versicherungspolice für deinen kompletten Reisezeitraum dabei haben. Möchtest Du z.B. 10 Monate bleiben, muss deine Versicherung bereits für 10 Monate gebucht sein. Falls deine Versicherung nur für z.B. 6 Monate gültig wäre, wird dein Visum automatisch auf 6 Monate verkürzt und du kannst das Visum später NICHT mehr verlängern! Wer gar keine Versicherung abgeschlossen hat darf nicht einreisen, bzw. muss unter Umständen sehr hohe finanzielle Mittel als Ersatz nachweisen können (die genaue Höhe ist leider eine Einzelfall-Entscheidung des Grenzbeamten). Es wird daher ausdrücklich empfohlen unbedingt vor Abreise eine entsprechende Auslandskrankenversicherung für die komplette, geplante Reisedauer abzuschließen. Wie eben schon erwähnt können wir dir dabei helfen, schaue dazu einfach in unseren Bereich „Auslandskrankenversicherung“. Wir von BackpackerPack haben nämlich mit einem großen deutschen Versicherungsunternehmen einen eigenen Spezialtarif entwickelt, ganz speziell für Work&Travel in Kanada, welcher alle gesetzlichen Auflagen erfüllt und perfekt auf Work&Traveller abgestimmt ist.

Wie erfolgt der Nachweis der finanziellen Mittel?

Das Vorhandensein der finanziellen Mittel wird bei Einreise in den meisten Fällen nachgeprüft, man sollte also entsprechend vorbereitet sein. Für alle 3 IEC Kategorien und somit auch für das Working Holiday Visum wird ein Pauschalbetrag von derzeit 2.500 CA$ erwartet, unabhängig davon wie lange man bleiben möchte.

Du kannst den Nachweis erbringen per:

  • Bargeld (aus Sicherheitsgründen nicht empfohlen)
  • Schecks / Traveller Schecks (auch nicht empfohlen)
  • Kontoauszug deines Bankkontos oder Kreditkartenkontos (empfohlen!)
  • Beleg, dass Du deine Kreditkarte um 2.500 CA$ überziehen könntest (z.B. Fotokopie deines Kartenlimits) 
  • oder eine schriftliche Bestätigung einer Person, die dafür bürgt, dass sie dir 2.500 CA$ zur Verfügung stellen könnte (z.B. ein Elternteil)

Die Kopie deines Kontoauszugs oder deines Kreditkartenkontos sollte auf deinen eigenen Namen laufen, sollte bei Einreise nicht älter als 10-14 Tage sein und muss mindestens den erforderlichen Betrag in CA$ bzw. den aktuellen Gegenwert in Euro ausweisen. Beglaubigungen sind nicht nötig. Von der Option mit der schriftlichen Bürgschaft raten wir eher ab, die sollte nur als absolute Notlösung dienen. Am besten funktioniert eine Kopie des Kontoauszugs oder eine Kopie über das Guthaben deiner Kreditkarte.

Wichtige Adressen

Adresse der kanadischen Botschaft in Deutschland:

Leipziger Platz 17
10117 Berlin, Germany
Tel. +49 30203120
https://www.canadainternational.gc.ca/germany-allemagne/contact-contactez.aspx?lang=deu&menu_id=83

 

Adresse der deutschen Botschaft in Kanada:

1 Waverley Street
K2P 0T8 Ottawa, Ontario
Canada
Tel. +1 613 232 11 01
Email: info@ottawa.diplo.de 
https://canada.diplo.de/ca-en 

 

Außerdem gibt es noch weitere deutsche Vertretungen, z.B. auch in Vancouver, Toronto und Montreal.
Die Adressen findest Du hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kanada-node/kanada/204876

 

Falls Du Österreicher oder Schweizer bist findest Du deine Botschaften hier:

Österreichische Botschaft in Kanada: 
445 Wilbrod Street, K1N 6M7 Ottawa, Canada 
Tel. +1 613 789 1444 
Email: ottawa-ob@bmeia.gv.at
https://www.bmeia.gv.at/en/austrian-embassy-ottawa/

 

Schweizer Botschaft in Kanada: 
5 Marlborough Avenue, K1N 8E6 Ottawa, Canada 
Tel. +1 613 235 1837
Email: ott.vertretung@eda.admin.ch 
https://www.eda.admin.ch/ottawa