Ü30 + Österreicher / Schweizer

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Work&Travel Kanada für Ü30

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Work&Travel Kanada für Ü30

Wenn Du bereits über 31 Jahre alt bist, gibt es für dich leider keine Möglichkeit mehr ein Working Holiday Visum für Australien oder Neuseeland zu beantragen. Denn diese beiden Länder haben 30 Jahre als strikte Altersgrenze festgelegt. Für Kanada gilt jedoch eine Grenze von 35 Jahren. Daher ist der Altersdurchschnitt der Work&Traveller in Kanada traditionell etwas höher als in Australien oder Neuseeland. 

Falls Du jedoch mit dem Gedanken spielst erst mit 36 Jahren nach Kanada zu gehen und im Moment noch 35 Jahre oder jünger bist, gibt es einen kleinen Trick: Du beantragst das Working Holiday Visum ganz einfach kurz vor deinem 36. Geburtstag (also noch mit 35 Jahren) und hast dann noch 12 Monate Zeit nach Kanada einzureisen. Du kommst dann also rein theoretisch erst kurz vor deinem 37. Geburtstag in Kanada an und kannst ab jetzt noch volle 12 Monate dort bleiben. Ob ein Work&Travel-Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt für deine Lebensplanung und dein berufliches Vorankommen allerdings noch sinnvoll ist, musst Du selbst entscheiden, die theoretische Möglichkeit besteht zumindest und Kanada bietet den über 30-Jährigen eine erstklassige Chance dafür.

Erfahrungsgemäß liegt das Durchschnittsalter bei ca. 19-26 Jahren, da ein Großteil gleich nach dem bestandenem Abitur, bzw. Schulabschluss oder direkt nach dem Studium nach Kanada geht. Über die Akzeptanz gegenüber den anderen Backpackern brauchst Du dir aber keine Sorgen zu machen. Auch wenn Du schon etwas älter als der Durchschnitt bist, wirst Du trotzdem genauso behandelt werden wie jeder Andere. Für einen Neuanfang ist es ja außerdem auch bekanntlich nie zu spät.

Tipp: Wer bereits älter als 36 ist, kann auch noch im Rahmen des eTA bis zu 6 Monate nach Kanada einreisen. Mit diesem Visum darf man sogar unbezahlter, freiwilliger Arbeit nachgehen, allerdings maximal 4 Wochen am Stück am gleichen Platz. Darunter fällt auch das sogenannte Wwoofing, solange es nicht-kommerzielles Wwoofing ist. Beides wird in den Kapiteln „Wwoofing in Kanada“ und „Visitor Visum“ ausführlich erklärt.