Work&Travel Visum Neuseeland

Alles was Du zum Thema Working Holiday Visum Neuseeland wissen musst, findest Du nun auf dieser und den nachfolgenden Seiten.

Welche verschiedenen Visa gibt es in Neuseeland?

Für jeden Aufenthalt in Neuseeland, egal welcher Art und zu welchem Zweck, benötigt man immer ein Visum und einen gültigen Reisepass. Welches Visum man beantragt hängt ganz von der Planung, der Aufenthaltsdauer und des Zwecks ab. Da sich die nachstehenden Bestimmungen von Zeit zu Zeit ändern können, solltest Du dich, nur um ganz sicher zu gehen, auch auf der offiziellen Website der neuseeländischen Einwanderungsbehörde informieren. Wir sind jedoch bemüht, diese Informationen stets so aktuell wie möglich zu halten. Folgende Visa stehen im Moment zur Auswahl:

Visitor Visum Neuseeland

Mit diesem Visum darf man bis zu 3 Monate im Land studieren oder bis zu 9 Monate als Tourist reisen. Hiermit können z.B. Freunde oder Verwandte besucht werden, ein kurzes Studium oder ein Sprachkurs absolviert werden, oder einfach nur Urlaub gemacht werden. Das Visitor Visum erlaubt jedoch KEINERLEI Arbeit gegen Entgelt oder gegen sonstige Vorteile (darunter fällt in Neuseeland leider auch das Wwoofing, da man hierbei Essen und Unterkunft als Vorteil erlangt). Erlaubt ist nur Freiwilligenarbeit, solange man keine Gegenleistungen erhält. 

Normalerweise kostet das Visitor Visum 211 NZ$ und muss vorab beantragt werden, unter:
https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/visitor-visa

Dies gilt jedoch nicht für Deutsche! Und auch nicht für rund 50 andere Nationen, wie z.B. Österreich, Schweiz, Belgien, Niederlande und Luxemburg, die alle gemeinsam mit Deutschland am „visa-waiver Programm“ teilnehmen. Für alle visa-waiver Länder macht Neuseeland nämlich eine Ausnahme. Das Visitor Visum ist für diese Staatsbürger kostenlos. Aber Achtung: das heißt nicht, dass man dann gar nichts beantragen muss. Seit dem 01. Oktober 2019 benötigt man für visafreie Einreisen nach Neuseeland nämlich ein eTA. Mehr dazu im Bereich „Neuseeland eTA“ weiter unten. Das brauchst du als Deutscher, Österreicher oder Schweizer dann auf jeden Fall!

Achtung: die kostenlose Variante für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist dann aber auch nur 3 Monate gültig, statt 9. Du darfst dann also grundsätzlich nicht länger als 3 Monate im Land reisen.

Trotzdem verführt dieses Visum, gerade weil es kostenlos ist, natürlich einige Work&Traveller (v.a. welche, die max. 3 Monate bleiben wollen) mit einem solchen Visum einzureisen. Dies kann man jedoch absolut NICHT empfehlen. Denn wie gesagt könntest du von „Work&Travel“ dann nur „Travel“ machen ;) Du dürftest dir keinen einzigen Dollar im Land dazu verdienen. Das Visum kann auch nachträglich nicht in ein Working Holiday Visum umgewandelt werden.

Zusammengefasst: Wer also als Deutscher, Österreicher, Schweizer, usw. bis maximal 3 Monate nach Neuseeland möchte (ohne dort zu arbeiten), kann dieses Visum nutzen!

Bedingungen für das neuseeländische Visitor Visum

Es müssen lediglich ein paar wenige Bedingungen erfüllt sein. Man muss:

  • gesund und ohne kriminelle Vergangenheit sein
  • im Besitz eines Reisepasses sein, der noch min. 3 Monate nach dem Abreisedatum aus Neuseeland gültig ist
  • im Besitz eines Rückflugtickets sein (bzw. Open Return)
  • und ausreichend finanzielle Mittel nachweisen können
    (derzeit 1000 NZ$ pro geplanten Monat Aufenthalt)

Wie der Nachweis der finanziellen Mittel genau funktioniert ist weiter unten auf dieser Seite ausführlich erklärt.

Studenten Visum

Für ein Studium unter 3 Monaten reicht, wie gerade erwähnt, das kostenlose Visitor Visum völlig aus. Für Alles was darüber hinausgeht benötigt man ein Studenten Visum. Das Studenten Visum ist jeweils für die Länge des Studienaufenthaltes gültig (somit sind in bestimmten Fällen bis zu 4 Jahre Aufenthalt möglich), es gibt verschiedene Versionen, die man beantragen kann.

In dieser Work&Travel Anleitung ist es eher ein Randthema, aber dennoch soll es hier ganz kurz erwähnt werden, um zu zeigen, dass es diese Möglichkeit gibt. V.a. weil es mit einem Studenten Visum auch erlaubt ist neben dem Studium einen Teilzeitjob anzunehmen! Man kann also mit einem Studenten Visum auch richtiger, bezahlter Arbeit nachgehen. Voraussetzung ist, dass man bei einer Universität als Vollzeit-Student eingeschrieben ist. 

Work Visum

Bevor es gleich zum wichtigsten Punkt, dem Working Holiday Visum, geht, noch eine weitere Form: das Work Visum. Dieses eignet sich nicht für Work&Travel, sondern für Personen, die in Neuseeland nur bei einem einzigen Arbeitgeber arbeiten möchten (und wird auch nur für spezifische Zwecke ausgestellt). Die Arbeitsstelle muss auch bereits bei Beantragung des Visums gefunden und belegbar sein. Ideal also z.B. wenn Du in Deutschland bereits berufstätig bist und für den gleichen Arbeitgeber für ein paar Monate / Jahr nach Neuseeland gehst.

Working Holiday Visum (=WHV)

Nun aber zu den begehrten Working Holiday Visa (=kurz „WHV“ genannt). Diese erlauben es, bis zu maximal 12 Monate in Neuseeland zu bleiben und während des Aufenthaltes auch zu arbeiten (=Work&Travel).

Außer deutschen Staatsbürgern ist dieses Visum auch Staatsbürgern aus Österreich, Großbritannien, Kanada, den Niederlanden, Japan, Korea, Malta, Irland, Dänemark, Norwegen, Finnland, Italien, Taiwan, Frankreich, Belgien, China, Hong Kong, Estland und noch rund 20 weiteren Ländern zugänglich. Für Schweizer ist ein Working Holiday Visum derzeit aber leider noch nicht erhältlich, aber entsprechende Verhandlungen laufen bereits. Für Österreicher gibt es mittlerweile schon Visa, allerdings nur in einer limitierten Anzahl von wirklich nur sehr sehr wenigen 100 Personen pro Jahr (für mehr Infos siehe Kapitel „Work&Travel Neuseeland für Österreicher und Schweizer“).

Die Beantragung des Working Holiday Visum ist nur online möglich. Die Gebühr beträgt aktuell 455 NZ$. Auch wenn die Genehmigung meist nur rund 5 Tage in Anspruch nimmt, kann es durchaus zu Verzögerungen kommen, wodurch sich das ganze Prozedere auf bis zu 2-3 Wochen ausdehnen kann. Das ist dann der Fall, wenn einzelne Anträge stichprobenartig genauer geprüft werden, bzw. noch weitere Unterlagen benötigt werden. Dies kommt aber nur bei weniger als 5% der Fälle vor. Dennoch gilt immer rechtzeitig an die Beantragung des Visums zu denken, um nicht in Zeitprobleme zu geraten. Wie die Beantragung genau funktioniert wird im folgenden Kapitel ausführlich mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt.

Eine Stückzahl-Limitierung an Visa für Deutsche gibt es derzeit nicht, d.h. es werden derzeit alle korrekt ausgefüllten Anträge auch bewilligt! (Außer es liegen Ausschlussgründe wie z.B. eine Vorstrafe vor)

Tipp: Für die Beantragung des Visums wird deine Reisepass-Nummer benötigt. Solltest Du zunächst einen neuen Reisepass beantragen müssen, kannst Du die Prozedur beschleunigen, indem Du bereits am Tag der Beantragung deines Reisepasses schon vorab deine Reisepass-Nummer erfragst. Du musst also nicht die ganze lange Zeit warten bis Du deinen Pass endlich in Händen hältst, sondern kannst schon mal mit der Beantragung des Visums beginnen! 

Ist das Visum erst einmal beantragt, hat man ab dem Tag der Genehmigung genau ein Jahr Zeit um einzureisen. Du kannst also, nachdem Du die Bestätigungsmail erhalten hast, noch 12 Monate warten bis Du nach Neuseeland einreist. Tut man dies nicht innerhalb der 12 Monate, verfällt das Visum und kann auch nicht erneut beantragt werden. Ab der Ankunft in Neuseeland ist das Visum dann für volle 12 Monate gültig und erst ab dem Einreisetag beginnen deine 12 Monate Aufenthalt zu laufen. 

Unterbrechungen, also wenn Du das Land zwischendurch verlässt, sind erlaubt (z.B. Urlaub auf den Fijis oder Besuch zu Hause in Deutschland), werden aber nicht angerechnet. Exakt 12 Monate nach Erst-Ankunft in Neuseeland musst Du das Land wieder verlassen, egal wie lange und wie oft Du zwischendurch abwesend warst. 

Bedingungen für das neuseeländische Working Holiday Visum

Um ein Working Holiday Visum zu bekommen, muss man folgende Bedingungen erfüllen:

  • man muss zwischen 18 und 30 Jahre alt sein
  • man muss sich zu dem Zeitpunkt der Visumsbeantragung außerhalb Neuseelands befinden (empfohlen), oder wenn man sich bereits im Land befindet, im Besitz eines gültigen, anderen Visums sein
  • man muss einen gültigen Reisepass besitzen (dieser muss bei der Einreise min. noch 15 Monate ab dem Tag der Einreise gültig sein)
  • man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (oder Staatsbürger eines der anderen, weiter oben aufgeführten Teilnehmerländer, sein) 
  • man muss gesund sein (im medizinischen Frageteil des Working Holiday Visum werden hierzu einige Fragen gestellt, die wahrheitsgemäß beantwortet werden sollten) 
  • evtl. wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt (nähere Infos hierzu direkt im folgenden Kapitel)
  • man darf noch nie ein Working Holiday Visum für Neuseeland beantragt haben
  • man darf keine von sich abhängigen Kinder mitbringen
  • man darf keine kriminelle Vergangenheit haben
  • man muss über ausreichend finanzielle Mittel (zur Zeit 4.200 neuseeländische Dollar) verfügen und dies auch bei der Einreise in Form eines Kontoauszugs vorweisen können (mehr dazu im nächsten Abschnitt)
  • man muss ein festes Rückflugticket vorlegen können (bzw. eines unserer speziellen Open Return Tickets)
  • man darf das Working Holiday Visum nur für sich selbst beantragen
  • man muss für die Dauer seines Aufenthaltes eine Krankenversicherung abgeschlossen haben 

Wer Einen dieser Punkte nicht erfüllt, wird in der Regel auch kein Working Holiday Visum erhalten.

Achtung: Für Alle, die Neuseeland mit einem „working holiday visum“ besuchen, ist eine Auslandskrankenversicherung sogar per neuseeländischem Gesetz vorgeschrieben. Dies wird bei der Einreise in Neuseeland auch streng kontrolliert. (wir von BackpackerPack haben zahlreiche Anbieter verglichen und mit einem großen deutschen Versicherungsunternehmen sogar unseren eigenen BackpackerPack Versicherungstarif speziell für Work&Travel aufgelegt. Du hast damit also die Sicherheit durch eine große deutsche Versicherung, aber zugleich ideale Konditionen für einen Work&Travel Aufenthalt. Denn wir haben mit der Chefetage der Versicherung unseren eigenen Tarif speziell auf Work&Travel zugeschnitten, mit allem was wir aus unserer mehr als 10-jährigen Erfahrung mit Work&Travel gelernt haben.)

Wie erfolgt der Nachweis der finanziellen Mittel?

Das Vorhandensein der finanziellen Mittel kann bei Einreise stichprobenartig geprüft werden. Für das Visitor Visum (normaler Tourist) sind derzeit 1.000 NZ$ pro geplantem Monat in Neuseeland nachzuweisen und für das Working Holiday Visum (Work&Travel) ein Pauschalbetrag von 4.200 NZ$, unabhängig davon wie lange man bleiben möchte.

Du kannst den Nachweis erbringen per:

  • Bargeld (aus Sicherheitsgründen nicht empfohlen)
  • Schecks / Traveller Schecks (auch nicht empfohlen)
  • Kontoauszug deines Bankkontos (empfohlen!)
  • Aktuelle Kreditkartenabrechnung (empfohlen!)

Der ausgedruckte Auszug (Papierform ist Pflicht) deines Bankkontos oder deines Kreditkartenkontos muss auf deinen eigenen Namen laufen (also z.B. nicht auf die Eltern), darf bei Einreise nicht älter als 10-14 Tage sein und muss mindestens den erforderlichen Betrag in NZ$ bzw. den aktuellen Gegenwert in Euro ausweisen. Beglaubigungen sind nicht nötig.

Benötige ich ein eTA wenn ich ein Working Holiday Visum habe?

Nein! Wenn du Work&Travel in Neuseeland machen willst, und somit ein Working Holiday Visum vor deinem Abflug nach Neuseeland beantragst, dann benötigst du zusätzlich kein eTA mehr. Denn du hast mit deinem Working Holiday Visum bereits online einen Visum-Antrag ausgefüllt, und somit wird deine Einreise bereits geprüft.

Das eTA ist nur für Personen gedacht, die visumfrei nach Neuseeland einreisen, z.B. ein deutscher Tourist, der in Neuseeland einfach 2-3 Wochen Urlaub machen möchte und kein spezielles Visum braucht. 

Verlängerung des Working Holiday Visum Neuseeland

Seit kurzer Zeit gibt es eine Sonderregelung. Wer mindestens 3 Monate Farmarbeit (im Bereich horticulture = Gartenbau oder viticulture = Weinbau) geleistet hat und dies auch nachweisen kann, kann sein Working Holiday Visum durch ein open work visum um weitere 3 Monate verlängern lassen, auf dann insgesamt 15 Monate. Ob diese 3 zusätzlichen Monate den Aufwand lohnen muss jedoch jeder für sich selbst entscheiden. 
Ansonsten ist nach 12 Monaten Work&Travel definitiv Schluss. Wer trotzdem noch länger in Neuseeland verweilen möchte kann versuchen direkt von Neuseeland aus noch ein normales Work Visum oder Student Visum für eine Zeit direkt im Anschluss zu beantragen.

Nähere Informationen hierzu findest Du auf der Website der Behörde:
https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/working-holidaymaker-extension-work-visa

Für alle Visa-Typen gilt: Die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer sollte auf keinen Fall überschritten werden, da man sich ansonsten strafbar macht und auch Geldbußen fällig werden können.

Wichtige Adressen

Adresse der neuseeländischen Botschaft in Deutschland:

Friedrichstr. 60
10117 Berlin
Germany

Tel. +49 30206210
Email: nzembber@infoem.org 
https://www.mfat.govt.nz/en/countries-and-regions/europe/germany/new-zealand-embassy/

 

Adresse der deutschen Botschaft in Neuseeland:

90-92 Hobson St.
Thorndon
6011 Wellington
New Zealand

Tel. +64 44736063
https://wellington.diplo.de/

 

 

Falls Du Österreicher oder Schweizer bist findest Du deine Botschaften hier:

Eine österreichische Botschaft gibt es nur in Canberra (Australien) also nur im Nachbarland Australien, aber nicht in Neuseeland.

In Neuseeland gibt es dafür aber 3 österreichische Konsulate in Auckland, Christchurch und Wellington:

Österreichisches Generalkonsulat Wellington:
75 Ghuznee St, Te Aro, Wellington 6011, Neuseeland
https://www.bmeia.gv.at/oeb-canberra/

Schweizerische Botschaft:
10 Customhouse Quay, Level 12, 6011 Wellington, +64 44721593,
https://www.eda.admin.ch/wellington

 

Website der neuseeländischen Immigrationsbehörde:

Immigration New Zealand
https://www.immigration.govt.nz/contact

Dort findest du alle Telefonnummern und Kontaktoptionen.