Steuernummer + Erstattung

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Alles zum Thema „Steuern“ bei Work&Travel Kanada

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Um in Kanada überhaupt einer Arbeit nachgehen zu können, benötigst Du eine Social Insurance Number (SIN). Näheres hierzu und wie diese beantragt wird, hast Du bereits im vorherigen Kapitel erfahren. Nun aber noch mehr Details zum eher unangenehmen Teil, dem „Steuern zahlen“. Aber auch zum Thema "Steuern wieder zurückerstatten lassen" :)

GST und PST – die „Überall-Steuern“

Die GST (goods and services tax) ist in etwa vergleichbar mit der deutschen Mehrwertsteuer. Sie kommt in Kanada auf so gut wie jede Transaktion drauf, daher auch der Name „Überall-Steuer“. Sei es ein Brot, ein Bier oder der Kauf eines Fahrscheines, die Steuer wird überall berechnet. Ein riesiger Unterschied im Vergleich zu Deutschland ist jedoch, dass sämtliche Preise zunächst ohne die Steuer ausgewiesen werden und diese erst an der Kasse aufgeschlagen wird. Damit aber nicht genug, denn jeder Bundesstaat Kanadas erhebt zusätzlich zur GST auch noch seine eigene regionale Steuer, die PST (provincial sales tax). Auch diese kommt erst noch an der Kasse auf jedes Produkt dazu.

Wer sich also im Supermarkt-Regal über ein Schnäppchen freut, wird spätestens an der Kasse wieder etwas weniger gut gelaunt sein. Gerade in den ersten Tagen vergisst man es einfach immer wieder, dass die Regalpreise gar nicht die Endpreise sind, das kennt man von zu Hause einfach anders. 

Einkommenssteuern für Working Holiday Maker

Auch als Backpacker muss man in Kanada auf seinen verdienten Lohn Steuern bezahlen, wie jeder Einheimische auch. Solange man im Jahr weniger als rund 44.000 CA$ verdient (was bei den meisten Work&Travellern der Fall sein wird), zahlt man derzeit 15% des verdienten Gehaltes an Steuern. Dazu kommen noch Sozialabgaben wie die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung, welche insgesamt nochmal rund 5-6 % deines Gehaltes auffressen.

Wie viele Steuern du in Kanada gezahlt hast und wie viel du zurückbekommen könntest, kannst du über den folgenden Rechner schon mal grob einschätzen: Steuer-Rechner

Wie man sich einen Teil der Steuern zurückholt

Die gute Nachricht ist jedoch, dass man sich einen Teil der in Kanada gezahlten Steuern sogar wieder zurückholen kann. Zwar wurde 2007 die Regelung abgeschafft, dass man sich als Ausländer die GST (also die Mehrwertsteuer) wieder zurückerstatten lassen kann - gerade das hatte sich bei einem so langen Aufenthalt immer gelohnt - aber es gibt zum Glück noch die Regelung, dass man sich zumindest die Lohnsteuer komplett erstatten lassen kann. Die gezahlten Sozialabgaben (Renten- und Arbeitslosenversicherung) kommen dem kanadischen Gemeinwohl zu Gute und sind daher leider auch nicht erstattungsfähig. Wie man sich aber zumindest die Lohnsteuer zurückholen kann, wird hier jetzt Schritt-für-Schritt erklärt.

Schritt-für-Schritt Anleitung zur Steuer-Erstattung

Schritt 1 – Vorbereitung (bitte JETZT schon lesen!):

Auch wenn Du dich diesem Thema verständlicherweise erst später widmen willst ;) Lies bitte zumindest den Schritt 1 JETZT schon. Denn die Vorbereitung für die Steuererklärung beginnt bereits beim Arbeiten selbst! 

Für jedes Beschäftigungsverhältnis muss man später eine schriftliche Bescheinigung vorlegen können. Dafür schicken einem die kanadischen Arbeitgeber ca. am Jahresende oder spätestens am Anfang des nächsten Jahres sogenannte T4-Slips zu, die die genaue Steuersumme ausweisen. Man muss also bei jedem Arbeitsplatz eine Adresse hinterlassen, an die der Arbeitgeber später die T4-Slips schicken kann. Das ist für Work&Traveller leider besonders schwierig, da die meisten ja nicht wissen, wo sie am Ende ihrer Reise sein werden und erst recht nicht in welchem Hostel oder Gastfamilie. Gut wenn man einen Bekannten in Kanada hat oder z.B. einen Vor-Ort-Büro-Service nutzen kann (wie er z.B. beim unserem BackpackerPack Starter Package dabei ist), denn dann kann man einfach immer diese Adresse verwenden. Ansonsten sollte man versuchen die Arbeitgeber zu überreden die Slips an seine Heimatadresse (z.B. in Deutschland) schicken zu lassen.

Schritt 2 –Aufenthaltsstatus ermitteln (kannst Du auch erst später lesen!):

Diesen und alle weiteren Schritte macht man erst, wenn es ernst wird, also wenn man aktiv seine Steuererklärung vornimmt. Sobald dies bei dir der Fall ist, ermittelst Du als nächsten Schritt deinen Aufenthaltsstatus. Dies ist relativ simpel: Wer länger als 183 Tage in Kanada war, gilt als sogenannter „Steuerinländer“, wer weniger als 183 Tage in Kanada war, gilt als sogenannter „Steuerausländer“.

Schritt 3 – T4 Bescheinigungen einsammeln:

Wie weiter oben schon erklärt, wird dir am Jahresende bzw. Jahresanfang des nächsten Jahres jeder Arbeitgeber die T4-Slips als Bescheinigung für deine gezahlten Steuern an die von dir hinterlegte Adresse zusenden. Sobald Du alle diese T4-Slips zusammen hast und in Händen hältst, kannst Du zu Schritt 4 übergehen.

Schritt 4 – Steuererklärungsformulare ausfüllen:

Je nachdem ob Du als Steuerinländer oder Steuerausländer eingestuft wirst (zur Bestimmung siehe Schritt 2), musst Du nun folgende Formulare ausfüllen.

  • Steuerinländer: Schedule 1 Federal Tax; Form 428;
  • Steuerausländer: Schedule 1 Federal Tax; Form 428; Schedule A; Form T1234;

Schritt 5 – Erklärung einreichen:

Hast Du alles ausgefüllt, musst Du die Erklärung nur noch fristgerecht (für die Fristbestimmung siehe nächsten Abschnitt) einreichen. Alle Formulare werden zusammen mit den T4-Slips an das „International Tax Services Office“ geschickt. Dies kannst Du entweder online übermitteln (was zuvor den Download einer speziellen Software erfordert) oder per Post zusenden.

Die benötigten Formulare, die Steuer-Software, Adresse, etc. kann man sich jedes Jahr für das aktuelle Steuerjahr hier bei der Canada Revenue Agency herunterladen:
https://www.canada.ca/en/revenue-agency/services/forms-publications/forms.html 

Schritt 6 – Geld auszahlen lassen:

Wenn dein Antrag von der kanadischen Steuerbehörde bearbeitet wurde, bekommst du Anfang Juni entweder dein Geld direkt auf dein angegebenes (kanadisches!) Konto überwiesen oder per Post in Form eines Schecks an deine Heimatadresse in Deutschland zugeschickt. Da heutzutage nur noch wenige Banken in Deutschland ausländische Schecks annehmen, empfiehlt es sich sich vorher bei seiner Bank darüber zu informieren.

Alternative für Bequeme: 

Für den Fall, dass Du deine Steuererklärung nicht selbst machen möchtest, kannst du auch Hilfe in Anspruch nehmen, und dir von einer Steuer-Agentur helfen lassen, z.B. wie weiter oben schon erwähnt von Taxback. Taxback kann für dich zunächst völlig kostenlos und unverbindlich berechnen, ob und wie viele Steuern Du überhaupt zurückbekommen würdest. Erst danach kannst Du dich dann entscheiden, wie Du weiter vorgehen möchtest. Falls Du deine Steuern dann über Taxback zurückholen möchtest, regeln deren Leute alles Weitere für dich und erinnern dich auch gegebenenfalls an alle Fristen, etc.

Du erhältst dann, sobald die Steuererklärung vom kanadischen Staat bearbeitet wurde, deine Steuern (falls es eine Rückerstattung gibt) auf dein Konto ausgezahlt. Hierfür fällt zwar eine geringe Gebühr für Taxback an, aber es wird dir viel Papierkram und Mühe erspart und Du kannst dir sicher sein, dass auch wirklich alle Erfordernisse korrekt eingehalten werden und Taxback den Maximalbetrag für dich rausholt. Du kannst dich bereits jetzt völlig unverbindlich für den Service vormerken lassen (ohne Verpflichtung!). Dann wirst du später automatisch an Fristen und alles Wichtige erinnert, wenn es soweit ist. Das Formular kannst du entweder direkt online ausfüllen oder als PDF herunterladen: PDF Formular.

Am besten füllst Du es schon jetzt sofort aus, dann erinnert dich Taxback später gerne daran, sobald für dich der richtige Zeitpunkt dazu ist.

Wann genau sind die Steuererklärungen abzugeben?

Das kanadische Steuerjahr beginnt wie in Deutschland auch im Januar und endet im Dezember. Um deine gezahlten Steuern wieder zu bekommen, musst Du deine Steuererklärung immer zeitnah gemacht haben. Ab dem 01. März beginnt das kanadische Finanzamt die Anträge anzunehmen, ab diesem Termin solltest Du also die Erklärung für das Vorjahr vornehmen. Und zwar auch, wenn Du noch länger bleiben willst!

Bsp. zur Erklärung: Du bist am 01. Juli 2020 in Kanada angekommen und hast seitdem bereits etwas gearbeitet. Du möchtest die 12 Monate aber voll ausnutzen und noch bis Juli 2021 bleiben. Dann musst Du insgesamt 2 Steuererklärungen abgeben. Nämlich eine für den Zeitraum 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 (einreichbar ab 01. März 2021) und dann noch eine zweite, wenn Du dein Auslands-Jahr beendest, hier z.B. im Juli 2021. Die zweite müsstest Du in diesem Fall dann ab dem 01. März 2022 abgeben.
 
In Kürze: Steuererklärungen sind also immer abzugeben:

  1. Ab dem 01. März jeden Jahres, egal wie lange man schon da ist, bzw. noch bleibt, und
  2. wenn Du deinen Aufenthalt endgültig beendest, egal 

wann das der Fall ist.

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