Visum
Work&Travel Visum Australien
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Alles was Du zum Thema Work&Travel Visum Australien wissen musst, findest Du nun auf den nachfolgenden Seiten.
Welche verschiedenen Visa gibt es in Australien?
Für jeden Aufenthalt in Australien, egal welcher Art und zu welchem Zweck, benötigt man immer ein Visum und einen gültigen Reisepass. Welches Visum man beantragt hängt ganz von der Planung, der Aufenthaltsdauer und des Zwecks ab. Da sich die nachstehenden Bestimmungen von Zeit zu Zeit ändern können, solltest Du dich, nur um ganz sicher zu gehen, auch auf der offiziellen Website der australischen Einwanderungs- und Grenzschutzbehörde informieren (https://www.homeaffairs.gov.au/). Wir sind jedoch bemüht, diese Informationen stets so aktuell wie möglich zu halten. Folgende Visa stehen im Moment zur Auswahl:
eVisitor Visum Australien
Dieses Visum eignet sich für Alle, die sich maximal 3 Monate in Australien aufhalten wollen. Hiermit können z.B. Freunde oder Verwandte besucht werden, ein kurzes Studium oder ein Sprachkurs absolviert werden oder einfach nur Urlaub gemacht werden. Aber auch unbezahlte Freiwilligenarbeit ist seit neuestem Stand nun mit dem eVisitor Visum erlaubt, solange es maximal Unterkunft und Verpflegung als Gegenleistung gibt (somit ist z.B. nun auch Wwoofing erlaubt, mehr dazu siehe im Kapitel "Wwoofing"). Das eVisitor Visum (Subclass 651) kann ganz einfach und kostenlos über das elektronische System der australischen Einwanderungsbehörde auf deren Website beantragt werden.
Kostenlos unter:
https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/evisitor-651
(Wenn du dir die Mühe einen Immi-Account anzulegen, ersparen willst und das eVisitor Visum mit einem deutschsprachigen Antragsformular beantragen möchtest, kannst du dafür auch eine Visumagentur in Anspruch nehmen. Die übernehmen deine komplette Beantragung dann gegen Gebühr.)
Visitor Visa - Tourist Stream
Alle Urlauber, die gerne etwas länger als 3 Monate bleiben wollen, wählen das „Visitor Visa (Subclass 600) – Tourist Stream“. Das früher sehr beliebte Tourist Visum (welches auch Aufenthalte bis 12 Monate für „ganz normale“ Touristen genehmigte) wurde leider Anfang 2013 zusammen mit einigen anderen Visa-Typen abgeschafft. Aber auch mit dem neuen, wenn auch etwas sperrig klingenden „Visitor Visa (subclass 600) – Tourist Stream“, ist neben Urlaub, Erholung, Besuch von Verwandten, auch wieder unbezahlte Freiwilligenarbeit erlaubt, solange es maximal Unterkunft und Verpflegung als Gegenleistung gibt, also auch Wwoofing. Einer bezahlten Arbeit darf jedoch auch mit diesem Visum nicht nachgegangen werden. Es unterscheidet sich also bis hierher kaum vom soeben vorgestellten eVisitor Visum. Vorteilhaft ist jedoch, dass man es für 3, und in bestimmten Fällen auch für bis zu 12 Monate beantragen kann. Im Gegensatz zu dem kostenlosen eVisitor Visum kostet das „Visitor Visa (subclass 600) – Tourist Stream“ derzeit aber auch 140AU$. Diese Investition lohnt sich also nur, wenn man mehr als 3 Monate im Land bleiben möchte.
Hier geht es zur Beantragung:
https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/visitor-600/tourist-stream-overseas#Overview
Achte darauf, dass Du stets die Option „Tourist Stream“ und „applying from outside Australia“ wählst.
Nochmal: Sowohl mit dem eVisitor als auch mit dem Visitor Visa (subclass 600) – Tourist Stream darf keiner bezahlten Arbeit nachgegangen werden! Auch nicht als Au-Pair. Unbezahlte Beschäftigung im Rahmen von Hilfsorganisationen oder Wwoofing ist jedoch erlaubt.
Working Holiday Visum (=WHV)
Die begehrten Working Holiday Visa (kurz WHV) erlauben es, bis zu 12 Monaten (in bestimmten Fällen sogar bis zu 24 Monaten) in Australien zu bleiben und während des Aufenthaltes auch zu arbeiten (=Work&Travel). Für Deutsche wird die „subclass 417“ benötigt.
Außer deutschen Staatsbürgern ist dieses Visum auch Staatsbürgern aus Großbritannien, Kanada, den Niederlanden, Japan, Korea, Malta, Irland, Dänemark, Norwegen, Finnland, Schweden, Italien, Taiwan, Frankreich, Belgien, Zypern, Hong Kong und Estland zugänglich. Für Österreicher und Schweizer findest du entsprechende Infos in unserem Spezialkapitel „Work&Travel für Österreicher und Schweizer“.
Die Beantragung des WHV (wie auch der anderen Visa) ist unbedingt VOR der Ausreise erforderlich und ist am besten online zu erledigen. Die Gebühr beträgt aktuell ca. 635 AU$. Auch wenn die Genehmigung meist nur 12-24 Stunden in Anspruch nimmt, kann es durchaus zu Verzögerungen kommen, wodurch sich das ganze Prozedere auf bis zu 2-3 Wochen verzögern kann. Das ist dann der Fall, wenn einzelne Anträge stichprobenartig genauer geprüft werden. Das kommt aber bei weniger als 5% der Fälle vor. Dennoch gilt, immer rechtzeitig an die Beantragung des Visums zu denken.
Eine Limitierung gibt es derzeit nicht, d.h. es werden derzeit alle korrekt ausgefüllten Anträge auch bewilligt! Ausser es liegen Ausschlussgründe wie z.B. eine Vorstrafe vor.
Tipp: Für die Beantragung des Visums wird deine Reisepass-Nummer benötigt. Um das Prozedere zu beschleunigen, kannst Du bereits am Tag der Beantragung deines Reisepasses schon deine Reisepass-Nummer erfragen. Du musst also nicht die ganze lange Zeit warten, bis Du deinen Pass endlich in Händen hältst!
Ist das Visum erst einmal beantragt, hat man ab dem Tag der Genehmigung genau ein Jahr Zeit um einzureisen. Du kannst also, nachdem Du die Bestätigungsmail erhalten hast, noch 12 Monate warten bis Du nach Australien einreist. Tut man dies nicht innerhalb der 12 Monate, verfällt das Visum und kann auch nicht erneut beantragt werden. Ab der Ankunft in Australien ist das Visum dann für volle 12 Monate gültig.
Unterbrechungen, also wenn Du das Land zwischendurch verlässt, sind zwar möglich, werden aber nicht angerechnet. Exakt 12 Monate nach Ankunft in Australien musst Du das Land wieder verlassen.
Tipp: Es gibt eine Sonderregelung um noch länger bleiben zu können: Wer mindestens 3 Monate Farmarbeit (oder: Erntearbeit, Fischfang, Bergbau, Bauarbeit) geleistet hat und dies auch nachweisen kann, kann sein WHV um weitere 12 Monate verlängern lassen. Seit 2015 wird nur noch bezahlte Arbeit für die Verlängerung anerkannt, Freiwilligenarbeit und Wwoofing zählen also nicht mehr dazu. Was genau alles hierein zählt und anerkannte Arbeit für die Verlängerung des Visums ist, findest du hier: https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/work-holiday-417/specified-work
Diese Bestimmungen gelten übrigens auch nicht für alle Regionen Australiens. Sydney, Melbourne, Brisbane und viele andere Haupt-Anlaufpunkte sind z.B. ausgeschlossen. Es werden nur sogenannte „ländliche Gebiete“ anerkannt. Die Einordnung erfolgt dabei nach Postleitzahl. Welche Postleitzahl-Gebiete dazu zählen, findest du ebenfalls über den obigen Link (genaue Tabelle).
Für alle Visa-Typen gilt generell: Die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer sollte auf keinen Fall überschritten werden, da man sich ansonsten strafbar macht und auch Geldbußen fällig werden können.
Bedingungen für die Erteilung des Working Holiday Visum
Um ein WHV zu bekommen, muss man folgende Bedingungen erfüllen:
- man muss zwischen 18 und einschließlich 30 Jahre alt sein
- man muss sich zu dem Zeitpunkt der Visumsbeantragung außerhalb Australiens befinden
- man muss einen gültigen Reisepass besitzen (dieser muss bei der Einreise min. noch 2 Jahre gültig sein)
- man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (oder Staatsbürger eines der anderen, akzeptierten Teilnehmerländer sein. Eine genaue Liste findest du hier:
https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/work-holiday-417/first-working-holiday-417#Eligibility) - man muss gesund sein (im medizinischen Fragebogen des WHV werden hierzu einige Fragen gestellt, die wahrheitsgemäß beantwortet werden sollten). Wer zudem im Gesundheitsbereich arbeiten will, z.B. als Krankenschwester, Pfleger oder auch in einem Kindergarten, benötigt zusätzlich ein Gesundheitszeugnis.
- man darf noch nie ein WHV beantragt haben
- man darf keine von sich abhängigen Kinder haben
- man darf keine kriminelle Vergangenheit haben
- man darf nur Arbeiten um seine Reisekasse aufzubessern, d.h. es darf nicht länger als 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet werden. Für ein Studium oder eine Ausbildung gilt eine zeitliche Beschränkung von 3 Monaten
- man muss über ausreichende finanzielle Mittel (etwa 5.000 australische Dollar) verfügen und dies auch bei der Einreise in Form eines Kontoauszugs vorweisen können (siehe unten!)
- man darf das WHV nur für sich selbst beantragen
Wer Einen dieser Punkte nicht erfüllt, wird in der Regel auch kein WHV erhalten. Die Liste kannst Du auch auf Englisch nochmal auf der offiziellen Regierungsseite nachlesen:
https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/work-holiday-417/first-working-holiday-417#Eligibility
Tipp: Für Work&Travel in Australien ist eine Auslandskrankenversicherung NICHT per Gesetz vorgeschrieben (im Gegensatz zu Neuseeland). Es ist aber trotzdem absolut zu empfehlen eine entsprechende Versicherung für Work&Travel abzuschließen.
Wie erfolgt der Nachweis der finanziellen Mittel?
Das Vorhandensein der finanziellen Mittel wurde früher bei Einreise direkt am Flughafen nur stichprobenartig geprüft, nun ist es aber fester Bestandteil des Online Formulars und muss somit von jedem Work&Traveller direkt beim Beantragen des Visums schon online nachgewiesen werden. Für das WHV (Working Holiday Visum) ein Pauschalbetrag von 5.000 AU$, unabhängig davon wie lange man bleiben möchte.
Du kannst den Nachweis erbringen per:
- Kontoauszug deines Bankkontos (empfohlen!)
- aktuelle Kreditkartenabrechnung
Die Kopie deines Kontoauszuges deines Bankkontos oder deines Kreditkartenkontos muss auf deinen eigenen Namen laufen (also z.B. nicht auf die Eltern), darf nicht älter als 10-14 Tage sein und muss mindestens den erforderlichen Betrag in AU$ bzw. den aktuellen Gegenwert in Euro ausweisen. Beglaubigungen sind nicht nötig. Das Dokument kannst du als Foto oder Scan direkt in der Visumsbeantragung als Datei hochladen und beifügen (mehr dazu in unserer Visum-Antrag Schritt-für-Schritt Anleitung).
Wichtige Adressen
Adresse der australischen Botschaft in Deutschland
Wallstrasse 76-79
10179 Berlin
Germany
Tel. 0308800880
Visa-Informationsdienst: +61261960196 (australische Nummer!)
www.germany.embassy.gov.au
Adresse der deutschen Botschaft in Australien
Yarralumla
ACT 2600
Canberra
119 Empire Circuit
Australia
Tel. +61262701911
http://www.canberra.diplo.de/Vertretung/canberra/de/Startseite.html
Website und Adresse der australischen Immigrationsbehörde (zur Beantragung der elektronischen Visa):
Immigration and Citizenship
(als Teil des Department of Home Affairs)
https://immi.homeaffairs.gov.au/
Werbe-Hinweis: Die in diesem Text vorgenommene Verlinkung zur Visum-Agentur visumbeantragen.at ist eine werbliche Linkplatzierung. Diese erfolgte in wirtschaftlichem Interesse.